Bereits am 29.09.2006 wurde die Einführen des neuen Elterngeldes im Bundestag beschlossen. Zum 01.01.2007 trat das Gesetz nun in Kraft und gilt für alle Eltern von Kindern die ab diesem Datum geboren werden.
Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates mit dem die finanziellen Nachteile einer Kindesgeburt abgemildert werden sollen. Auf diese Art möchte die Bundesregierung ihre Unterstützung zur Förderung der Familie und der sozialen Standards der Bundesrepublik Deutschland kundtun.
Im Gegensatz zum bisherigen Erziehungsgeld ist das Elterngeld an keinerlei Einkommensgrenzen gebunden – es kann als jeder, jede Mutter und jeder Vater, Elterngeld beantragen. Das Elterngeld beträgt stets 67% des letzten Einkommens, minimal 300, maximal 1800 Euro im Monat. Eltern mit sehr niedrigen Einkommen, können die „Geringverdienerkomponente“ nutzen und so ihr Elterngeld auf 100% steigern. Familien mit Mehrlingen bekommen für jeden Mehrling einen Bonus von 300 Euro, bei Zwillingen sind also maximal 2100 Euro zu bekommen.
Für Familien mit älteren Kindern, die evtl. benachteiligt wären, gibt es einen so genannten „Geschwisterbonus“ von 10%, der dem Elterngeld hinzugerechnet wird. Mindestens sind das 75 Euro/ Monat.
Der Anspruch auf Elterngeld beträgt 12 Monate, wobei dieser Zeitraum um 2 Monate verlängert werden kann, wenn die Erwerbstätigkeiten für mindestens 2 Monate reduziert werden. Auf Wunsch werden nur die halben Elterngeldsätze ausgezahlt, dafür aber doppelt so lange, als maximal 28 Monate.
Neben dem Elterngeld haben Familien mit geringen Einkommen die Möglichkeit, von dem so genannten Kinderzuschlag zu profitieren. Der Kinderzuschlag gilt als Ergänzungsleistung zum Kindergeld, bemisst sich am individuellen Einkommen und beträgt maximal 140 Euro/Monat für maximal 36 Monate. Personen die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II empfangen haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Oktober 11th, 2007 at 11:38
[…] Deutschland ist ein kultiviertes Land, von dem man erwarten kann, dass Kinder nicht in völliger Armut leben. Eltern, die gar nichts oder nur gering verdienen müssen sich darüber erkundigen, wie man von Elterngeld und Kinderzuschlag profitiert und seinen Kindern einen angenehmen Lebensstandard bieten kann. […]