Es ist heute so, dass man sich auch im Bezug auf die eigene eventuell eintretende Berufsunfähigkeit selbst – sprich von privater Seite her – absichern muss. Per 31.12.2000 wurde die Berufsunfähigkeitsrente jedoch aus der Gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Per 01. Januar 2001 gab es nämlich eine Gesetzesänderung im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsrente, nach der nur noch an den Personenkreis, der vor dem 02. Januar 1961 geboren wurde, eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, für den Fall, das diese berufsunfähig werden.
Für alle anderen gilt, dass sich auf privater Ebene absichern müssen. Man erhält zwar auch noch die Erwerbsminderungsrente, jedoch ist diese viel, viel niedriger, als die damalige Berufsunfähigkeitsrente und denkt lange nicht alle Kosten, die mit einer Berufsunfähigkeit in der Regel einher gehen – zu allem Übel ist der soziale Abstieg ist vorprogrammiert.
Aber auch hier hat die Versicherungswirtschaft reagiert und denjenigen, die sich absichern wollen gegen Berufsunfähigkeit die Möglichkeit eröffnet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Es ist nun aber nicht so, dass man sich nun gemütlich zurücklehnen kann, denn auch eine derartige Versicherung deckt nicht in allen Fällen die gesamten Kosten des Lebensunterhaltes ab. Und auch um Leistungen hieraus zu erhalten, ist es notwendig, dass die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde durch einen Arzt.
Mit einer derartigen privat abgeschlossenen Versicherung kann man aber viel „entspannter“ heute dem inzwischen zum „Schreckgespenst“ gewordenen Begriff der Berufsunfähigkeit entgegen sehen. Wie auch die früher gezahlte Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die man privat abschließen kann von der Höhe des Verdienstes abhängig. Vertragsmäßig sollte man hier eine Nachbesserungsklausel vereinbaren.