Bei der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse ein maßgeblicher Faktor für die Höhe des Versicherungsbetrages. An ihr kann man erkennen, wie lange ein Autofahrer schon ohne einen Unfall fährt. Jedes unfallfreie Jahr wird der Fahrer in einen neue Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Hat der Versicherte einen Unfall, den er regulieren muss, kann es zu einer Rückstufung der Klasse kommen. In der Autoversicherung gibt es zwei verschiedene Schadenfreiheitsklassen, einmal für die Kfz-Haftpflicht und einmal die für die Vollkaskoversicherung.
Im Bezug auf die verschiednen Schadenfreiheitsklassen gibt es bei den Autoversicherungen unterschiedliche Regelungen, die meisten Anbieter beziehen sich aber auf das 25-Klassen-Modell. Über verschiedene Schadenfreiheitsrabatte werden die Klassen unterteilt, auch hier kann es je nach Versicherung unterschiedliche Regelungen der Prozentsätze für die einzelnen Schadensfreiheitsklassen geben. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung, kann jeder Versicherte seine Schadensfreiheitsklasse mit in die neue Versicherung nehmen. Hier reicht es, wenn von der bisherigen Versicherung die Schadenfreiheitsklasse bestätigt wird.
Für die Einstufung in die unterschiedlichen Schadenfreiheitsrabatte gibt es auch Sonderregelungen. So werden Fahranfänger bei den meisten Versicherungen höher eingestuft, da sie zu einer Risikoklasse gehören. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein PKW-Fahrer seine Schadensfreiheitspunkte an einen anderen Fahrer abgibt und dieser so in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden kann. Auch bei einem Zweitwagen muss man nicht damit rechnen, dass man wieder bei der höchsten Schadenfreiheitsklasse anfängt, sondern man wird gleich günstiger eingestuft. Seit kurzer Zeit bieten die meisten Kfz-Versicherungen für Autofahrer, die jahrelang unfallfrei gefahren sind, einen so genannten Rabattschutz an, der ihnen zusichert, dass sie bei einem Unfall nicht gleich in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.