Eine Personengesellschaft stellt einen Zusammenschluss mehrerer Personen zur Umsetzung eines gemeinsamen Ziels in Form der Rechtsform einer Gesellschaft dar. Die Gründung einer Personengesellschaft kann sowohl durch natürliche als auch juristische Personen erfolgen. Obwohl die Personengesellschaft keine juristische Person darstellt, verfügt diese über bestimmte Rechte und Pflichten und ist damit beschränkt rechtsfähig.
Die Haftung ist bei einer Personengesellschaft für alle Gesellschafter unbeschränkt geregelt. Als Formen der Personengesellschaft sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die stille Gesellschaft zu unterscheiden. Ob im Rahmen einer Existenzgründung eine Personengesellschaft oder andere Rechtsform zu wählen ist, sollte anhand bestimmter Kriterien im Rahmen der Umsetzung des Geschäftskonzepts abgewogen werden. Hilfestellung kann dabei die Verwendung von einem Businessplan Muster bieten.
Obwohl die Personengesellschaft gesellschaftsrechtlich keine Stellung als juristische Person inne hat, wird diese verfassungsrechtlich im Sinne von § 19 Abs. 3 GG als Träger von Grundrechten definiert. Zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft ist stets die Einwilligung der übrigen Gesellschafter erforderlich.