Eine Immobilie ist ein Grundstück mit vielen hierauf liegenden Gebäuden und deren Nebenbauwerken. Der Begriff alleine hat die Bedeutung übersetzt „nicht bewegliche Sache“, deswegen weil ein Grundstück und dessen Häuser unbeweglich sind.
Das Thema Immobilien ist ein fast ausschweifendes Thema. Von der Eigentumserlangung über die Bebauung, die Leitung und Aufrechterhaltung bis hin zur Innenausstattung der Häuser müssen einige Gesichtspunkte vom zukünftigen Eigentümer bedacht werden.
Es muss sehr gut berücksichtigt werden, ob eine Immobilie gemietet oder gekauft werden soll. Sicherlich stellt eine gekaufte Immobilie eine tolle Geldanlage und Pensionsvorsorge dar. So oder so steigen Immobilien im Wert und wenn der benötigte Kredit bald getilgt ist, dann kann zudem die Miete für ein Loft gespart werden.
Nennenswert ist vor allem auch der Sinn. Wozu soll das Grundstück bzw. das Häuser gebraucht werden? Dient es einer privaten Angelegenheit als Wohneigentum oder unter Umständen einem kaufmännischen Zweck mit Geschäftsräumen und Betrieben. In jedem Fall müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden, über die man sich bei bestimmten Behörden informieren kann. Bezüglich des sachenrechtlichen Erwerbs gelten unterschiedlichere Vorschriften als bei beweglichen Dingen. So muss der käufliche Erwerb exemplarisch vom Notar beurkundet sein. Auch eine Eintragung des zukünftigen Erwerbers beim Grundbuchamt ist erforderlich.
Im Zeitalter der stetigen Geldverringerung und kaum vorhandenen Renten geben immer mehr Menschen ihre Ersparnisse in Immobilien. Immobilien und Liegenschaften gelten als eine der sichersten Anlagen. Zum einen hat das den Anstoß, dass sie Erwirtschaftungen durch Vermietung und Verpachtung erwirtschaften. Zum anderen steigt der Wert der Immobilie auf lange Sicht gesehen an, da dieser als nicht vermehrbares Haben nicht der Inflation unterliegt.
Jeder Eigentümer der seine Immobilie aber zu eigenen Zwecken nutzen möchte, muss zudem diverse Regeln und Gesetze einhalten. In Deutschland muss ein Antrag auf Baugenehmigung gefordert werden, bevor ein Gebäude (Architekt) auf einem Grundstück errichtet werden darf. Dieser Antrag auf Baugenehmigung erfordert einer Genehmigung durch das Bauamt. Einige Richtlinien und Auflagen müssen hierbei berücksichtigt werden.