Nach deutschem Sachenrecht ist die Hypothek ein Grundpfandrecht und deshalb eine relativ gute Absicherung bei langfristigen Finanzierungen. Der Inhaber einer Hypothek (Gläubiger) ist berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zu fordern, mit welcher das Grundstück belastet ist sowie dieses selbst zu verwerten. Durch die Hypothek ist das Grundstück praktisch an den Gläubiger verpfändet. Sollte der Schuldner die entstandenen Forderungen nicht vereinbarungsgemäß erfüllen können, kann das Grundstück einschließlich darauf befindlicher Immobilien zwangsversteigert werden, um die Gläubigerforderungen zu begleichen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Daten im Grundbuch eingetragen sind und vorher eine persönliche Geldforderung entstanden ist. Es gibt verschiedene Arten von Hypotheken, so z.B. Buchhypothek, Briefhypothek, Verkehrshypothek, Zwangshypothek (Zwangsvollstreckung), Gesamthypothek oder Eigentümerhypothek. Bei der Briefhypothek ist kein Eintrag ins Grundbuch notwendig, da diese Urkunde in Form eines Hypothekenbriefes die Abtretungserklärung ersetzt. Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis immer weiter zurück und wird fast komplett durch die Grundschuld ersetzt. Schätzungsweise sind nur noch etwa 20 Prozent aller Grundpfandrechte Hypotheken. Zur Baufinanzierung gibt es unter anderem Hypothekendarlehen. Diese Darlehen werden durch Grundpfandrechte gesichert und stellen aufgrund der hohen Sicherheit eine günstige Form der Darlehensaufnahme dar. Die vereinbarten Monatsraten, bestehend aus Tilgungs- und einem Zinsanteil, bleiben bei dieser Finanzierungsform immer gleich hoch.
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