Die Schiffsbeteiligungen sind vor allem unter dem Begriff der Schiffsfonds bekannt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die das gesamte investierte Kapital in den Kauf oder den Bau von Seeschiffen investieren. Da es sich um geschlossene Fonds handelt kann der Anleger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einer Schiffsgesellschaft beitreten und Anteile erwerben. Hat die Gesellschaft genug Anleger und damit das notwendige Kapital dann wird der Fond geschlossen, und ein weiterer Erwerb ist nicht mehr möglich. Mit der Beteiligung an einem Schiffsfond erwirbt der Anleger Anteile am Gesellschaftskapital. Das Kapital ist dabei in der Regel zwischen 10-25 Jahren fest angelegt. In welches Projekt dabei investiert wird steht in der Regel von Anfang an fest, und der Anleger investiert sein Vermögen damit nicht in einen Blind Pool. Für die erzielten Gewinne aus den Schiffsfonds muss der Anleger im Rahmen der Einkommenssteuer Steuern zahlen. Vor allem im Bereich der Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist diese Anlageform besonders interessant. Ist der Anleger selber in einem Handelsregister eingetragen, was möglich ist bei einer direkten Beteiligung, so kann er in den Genuss der niedrigen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte kommen. In der Regel gilt hierfür ein Freibetrag von ca. 225000 Euro, der allerdings nur einmal in 10 Jahren genutzt werden kann.