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Beitragsbemessungsgrenze 2010 – wichtig in Bezug auf die eine oder andere Versicherung!

written by yung
at 6:29 pm
on November 9, 2009
in Versicherung
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Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze 2010 gibt an, bis zu welchem Einkommensbetrag Beiträge für die Versicherung (wie Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung) zu bezahlen sind. So kommt es jedes Jahr erneut zu einer Festlegung dieser Grenze, in der Regel wird diese nach oben verlagert. Wenn das Einkommen einer Person die Beitragsbemessungsgrenze 2010 übersteigen sollte, dann werden die Beiträge für die jeweils entsprechende Versicherung gedeckelt. Gedeckelt bedeuetet, dass diese nicht mehr weiter erhöht werden, sondern eine Konstanz bewahren. So belief sich zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze 2009 für die gesetzliche Krankenversicherung auf 44.100 Euro pro Jahr – das sind 3675 Euro pro Monat. In Bezug auf eine Versicherung, und zwar in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung, ist Folgendes zu berücksichtigen: Hier existiert nämlich nicht nur eine Beitragsbemessungsgrenze 2010, sondern zwei. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2009 für die Versicherung in Bezug auf die Rente und auf die Arbeitslosigkeit bei 5.400 Euro pro Monat, das sind 64.800 jährlich – dabei gelten für Ostdeutschland andere Grenzen: 4.550 Euro monatlich bzw. 54.600 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 ist noch festzulegen. Eine andere Beitragsbemessungsgrenze für eine andere Versicherung – und zwar die sogenannte knappschaftliche Rentenversicherung – liegt bei 79.800 Euro pro Jahr, das sind 6.650 Euro pro Monat: Auch hier gibt es für Ostdeutschland andere Werte – so liegt die Grenze hier bei 5.600 Euro monatlich oder eben 67.200 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Versicherung – sei es nun Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung – wird bis November von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2010 wird unter anderem davon bestimmt, wie es mit der Entwicklung der Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer aussieht: Dabei wird diese des letzten Jahres mit den Summen des vorletzten Jahres verglichen. Experten denken, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Versicherung in der Krankenkasse wahrscheinlich bei 3.750 Euro monatlich bzw. 45.000 Euro pro Jahr liegen wird.


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