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Bauantragsformulare Maßstabsgetreu erstellen

written by yung
at 11:25 am
on August 24, 2009
in Diverses
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Patrik Berger

Jeder Bauherr muss sich, bevor er Taten folgen lassen kann und damit beginnt sein Häuschen aufzustellen, mit Bauanträgen und den damit zusammenhängenden Bauantragsformularen auseinandersetzen. Bauanträge werden noch vor Beginn des geplanten Baues erstellt, beinhalten aber schon die komplette Planung des beabsichtigten Gebäudes und sind bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzugeben. Daher sollte man sich schon von Beginn an im Klaren darüber sein, dass man beim Aufsetzen der Bauformulare sehr genau und ordentlich arbeiten sollte, da dies den ganzen Prozess beschleunigt und vereinfacht.

Bauantragsformulare beinhalten neben dem entsprechenden Formular für den Bauauftrag, den sie bei der Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde erhalten, auch eine nicht geringe Anzahl an weiteren Unterlagen, die sie unbedingt bereithalten sollten. Besonders die Angabe der Maßstäbe in den Bauformularen führt oft zu Verwirrung. Hier finden Sie eine kleine Hilfe, wie sie dieses Problem sicher meistern. Die Bauformulare ersuchen beispielsweise um eine gezeichnete Darstellung des Gebäudes. In welchem Maßstab diese vorliegen soll klärt das zuständige Bauamt der Gemeinde bzw. Stadt. Bauantragsformulare für ein kleines Gebäude, wie etwa eine Garage oder ein Gartenhäuschen, werden aber erfahrungsgemäß in einem Maßstab von 1:50 vorgelegt, Einfamilienhäuser in einem Maßstab von 1:100 und größere Bauvorhaben, wie Einkaufszentren oder Stadien, benötigen einen Maßstab von 1:1000 oder mehr. Auf Nummer sicher gehen sie jedoch, wenn sie sich sofort bei ihrem zuständigen Bauamt informieren und die gewünschten Maßstäbe dort persönlich fixieren.

Auch der Katasteramtliche Lageplan des geplanten Gebäudes, der in der Regel ein Auszug aus der Liegenschaftskarte des Baugrundes ist, muss in die Bauformulare integriert werden. Hier gilt zu beachten, dass dieser im Maßstab 1:1000 oder 1:500 gezeichnet ist und beim Katasteramt erhältlich ist. Die Angabe des Maßstabes ist hier Sache des Amtes und kann vom Bauherren nicht in einen anderen Maßstab übertragen werden. Wenn sie diese grundlegenden Dinge beachten sind Bauformulare für sie in Zukunft sicher kein Problem mehr.


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