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Autoversicherungen im Vergleich

written by ThomasM
at 8:39 pm
on Februar 26, 2008
in Versicherung
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Die Suche nach der richtigen Autoversicherung, kann sich für Laien teilweise als sehr schwer erweisen, da der deutsche Kfz- Versicherungsmarkt sehr unübersichtlich sein kann. In dieser Branche herrscht eine sehr große Preisspanne, was die Versicherungsangebote betrifft. Häufig kommt es vor, dass jemand mit einer günstigen Versicherung nur rund die Hälfte von dem zahlt, was jemand mit einer sehr teuren Versicherung zahlt. Das ist einer der Gründe dafür, warum man seit einigen Jahren Kfz- Versicherungsvergleiche im Internet anbietet. Diese sollen nicht nur dabei helfen, Zeit und Nerven zu sparen, sondern vor allem dem Nutzer anzeigen, in welchem Bereich die eigene Versicherung liegt oder welche Versicherung gerade die günstigste ist. Damit dieses Programm dem Benutzer aber diese Ergebnisse überhaupt mitteilen kann, muss der Benutzer einige Informationen eingeben. Diese beziehen vor allem auf das zu versichernde Fahrzeug, den Halter dieses Wagens und die Gegend und Umstände, in denen das Auto verweilen wird. Die Vorteile, die ein solcher Autoversicherungsvergleich mitbringt, sind vor allem, dass er größtenteils kostenlos und auch überwiegend einfach zu bedienen ist. Dadurch ergibt sich auch für Menschen die Chance nachzusehen, wie teuer ihre Versicherung im Gegensatz zu den anderen ist. Eine Kündigung der Kfz- Versicherung kann normalerweise immer nur zum 30. November vollzogen werden. Allerdings gibt es für den Versicherungsnehmer auch noch drei weitere Sonderkündigungsrechte, auf die er bestehen kann, wenn er zwischendurch die Versicherung verlassen möchte. Dazu müssen folgende Umstände, bzw. Bedingungen erfüllt sein. Zum einen wäre da das erste Recht, was besagt, dass man als Versicherungsnehmer nach einer Beitragserhöhung aus der Versicherung austreten kann. Eine zweite Möglichkeit entsteht, wenn der Versicherungsnehmer sein Auto abmeldet. Der Versicherungsvertrag wird dadurch, dass kein Auto mehr „vorhanden ist“, automatisch ungültig. Man muss der Versicherung in diesem Fall eine Nachricht übermitteln, so dass die Versicherung das Versicherungsverhältnis nutzlos machen kann. Und die letzte Möglichkeit, bei der allerdings auch die Versicherung den Vertrag mit dem Kunden auflösen kann, besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verschulden hat.


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