Gerade zum Einstieg in das Berufsleben wird so mancher (Neu-)Arbeitnehmer vor die Wahl gestellt, entweder ab in die gesetzliche Krankenkasse oder doch eine der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Viele vor allem junge Arbeitnehmer sind mit dieser Wahl jedoch schnell überfordert, denn kaum einer kennt die Auswirkungen des eigenen Handelns. Hat man sich doch meist mit dieser Materie bis dato noch gar nicht beschäftigt.
Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherungen (kurz PKV) liegen meist im Detaill. Vor allem muss klar sein, dass nicht jeder Arbeitnehmer die Anforderungen der Vollversicherung in der PKV erfüllt. Zwar können inzwischen alle Versicherten die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen, jedoch kann es hier durchaus möglich sein, dass man das Leistungsspektrum lediglich in Anlehnung an die gesetzlichen Versicherungen erhält. Ausschlaggebend ist nämlich entweder der berufliche Status (Freiberufler, Selbständige, Beamte) oder das Jahreseinkommen. Denn nur wer die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, kann alle Vorzüge einer privaten Versicherung nutzen.
Daneben ist allerdings auch der Umfang des Versicherungsschutzes ausschlaggebend. Die Zeiten, in denen alle privat versicherten Personen die Chefarztbehandlung genießen konnten, sind längst vorbei. Inzwischen bieten fast alle großen Versicherer verschiedene Leistungspakete an, meist von XS bis XXL alles vertreten. Und vorzügliche Behandlung hat eben auch einen vorzüglichen Preis. So kann es mit unter sein, dass eine PKV durchaus wesentlich teurer sein kann, als die gesetzliche Versicherung mit eingeschlossener privaten Zusatzversicherung. Wichtig beim Abschluss der PKV ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse auch das Eintrittsalter. Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto geringer sind die Beiträge. Doch diese steigen mit zunehmendem Alter, da hier das Risiko teurer Behandlungen größer ist. Die gesetzliche Krankenkasse bemisst hingegen den Beitrag anhand des Brutto-Gehalts, also erstmal unabhängig vom Lebensalter.
Was jedoch beide Versicherungsarten unweigerlich gemeinsam haben, ist die Pflicht zur Pflegeversicherung, welche inzwischen gesetzlich geregelte Pflichtversicherung darstellt. Dies kann bei keinen der Vertragskonstellationen ausgeschlossen werden.