Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist nicht immer einfach. Größtenteils kommt es zum Verkauf des Unternehmens, weil der noch aktuelle Inhaber wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb gehen muss. Dann muss schon zeitig über eine genaue Maßnahme nachgedacht werden, damit dieser Unternehmenskauf einfach erfolgt. Als erstes muss ermittelt werden, welchen vorhandenen Wert die Firma tatsächlich aufweisen kann. Dabei ist es meistens recht unklug, allein auf eigene Prüfer zur Wertefeststellung zu setzen, da diese oft falsch aufgestellt werden. Besser ist es, einen außwertigen Prüfer zu Rate zu ziehen, damit der potentielle Interessent bei dem Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Zudem muss die Firma gewinnbringend produzieren, damit tatsächlich eine Veräußerung möglich wird. Arbeitet die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine simple Schließung nachgedacht werden. Arbeitet die Firma im Allgemeinen profitabel, allerdings nicht so sehr, können zugeführte Finanzen notwendig sein, um die Firma wirtschaftlich erfolgreicher machen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes muss daneben sorgfältig besprochen werden, was für Voraussetzungen der neue Inhaber haben soll. Der vorherige Unternehmensinhaber sollte vorher einen Steckbrief anfertigen, wo er sorgfältig festhält, was für Qualifikationen der neue Inhaber vorlegen können sollte. Dementsprechend lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vorfeld ausgezeichnet angehen und es gibt abschließend keine Debatte über die Leitung des Unternehmens. Der vorherige Inhaber muss darüber hinaus klären, was für Rechtsinhalte eine Veräußerung zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem neuen Inhaber einen Wechsel der Firmenform näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, ist es in fast allen Fällen zweckmäßig, einen außwertigen Beirat mit ins Boot zu nehmen. Dieser kann beobachtend in die Durchführung einschreiten und Probleme klären, die bei den Arbeitsschritten auftreten. Besonders zweckmäßig ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der ehemalige Eigentümer darüber hinaus nach der gesetzlichen Veräußerung einen bestimmten Unternehmensteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sogleich alle Verantwortlichkeiten auf den neuen Eigner übertragen werden sollen. Das Prüforgan ist im Allgemeinen frei bestimmbar, es preist sich allerdings an, Beiräte aus dem näheren Umfeld des Unternehmens zu wählen. Das kann zum Beispiel der externe Steuerfachmann, eine Person der Hausbank oder ebenfalls ein geprüfter Berater sein. Dieser Berater ist allerdings vor allem eine geldabhängige Überlegung, erschwinglich sind diese Prüfer meistens auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com