Bei jedem Auftrag in der Frachtbranche ist ein Logistikvertrag zwingend notwendig. Abgeschlossen wird er zwischen dem Absender der Ware und dem Frachtführer. Dabei ist keine besondere Form notwendig, der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Parteien sich in den verschiedenen Punkten einig werden. Ein Frachtbrief ist mittlerweile nicht mehr üblich. Heute wird ein Beförderungspapier ausgestellt, das Auskunft über Art und Menge der Ladung gibt. Ein Frachtbrief wird der Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Frachtführers beigelegt. Dies ist meist der Fall, wenn es sich um eine gefährliche Fracht handelt, die in einem Gefahrgut LKW transportiert wird oder wenn die geladene Ware besonders wertvoll oder selten ist.
Im Frachtrecht sind Rechte und Pflichten von Absender und Frachtführer festgelegt. Der Frachtführer ist zum Beispiel verpflichtet sofort beim Absender Meldung zu machen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Unfall oder ein Unwetter handelt. Sobald ein Ereignis eintritt, dass den Zeitablauf der Lieferung stören könnte, muss der Absender informiert werden. Er entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Eine der wichtigsten Pflichten des Frachtführers besteht aber ganz schlicht darin, die Lieferung beim Empfänger abzugeben.
Das Logistikrecht sieht auch für den Absender bestimmte Regeln vor. So muss er das Transportmittel innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums bladen und dafür sorgen, dass die Fracht ordentlich gesichert ist. Falls ein Gefahrgut transportiert wird, so muss der Absender einen Frachtführer finden, der ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stellen kann. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass der Transport bei den zuständigen Behörden angemeldet und von ihnen zugelassen wird. Falls einer der Vertragspartner sich nicht an die Regeln hält, ermöglicht er dem Anderen Schadenersatz zu fordern.