Aktien sind Wertpapiere, die den Anteil an einer Gesellschaft verbriefen. Diese Gesellschaften werden Aktiengesellschaften (AG) genannt. Den Inhaber einer Aktie bezeichnet man als Aktionär. In wie viele Aktien das Grundkapital festgelegt wird, wird bei der Gründung einer AG festgelegt. Die ausgewählten Aktien können dann als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden oder in einem Buch verbrieft sein. Man unterscheidet die Aktie als Bruchteil des Kapitals, als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst und die Aktie als Wertpapier. An einer Wertpapierbörse können diese Aktien gehandelt werden. Das Herausgeben einer Aktie bezeichnet man als Emission. Arten der Aktien sind z. B. Vorzugsaktien und Stammaktien. Im Gegensatz zu Stammaktien haben Vorzugsaktien kein Stimmrecht. Des Weiteren unterscheidet man vinkulierte Namensaktien, Aktien in Inhaberaktien und Namensaktien. Die Besitzer werden bei den Namensaktien in ein so genanntes Aktienbuch eingetragen, wodurch das Unternehmen seine Aktionäre, so wie deren Anteile kennt. Bei einer vinkulierten Namensaktie hat die Aktiengesellschaft die Möglichkeit selbst festzulegen, wer Aktionär wird und wer nicht. Beteiligt ein Unternehmen einen Aktienbesitzer an dem Gewinn, bezeichnet man dies als Dividende. Die Dividende ist die geleistete Zahlung an einen Aktionär pro Aktie. Wird eine Aktie vor Ablauf eines Jahres verkauft, ist der Kursgewinn in Deutschland als Spekulationssteuer einkommensteuerpflichtig. Die Rechte und Pflichten einer auf Aktien basierenden Kapitalgesellschaft werden im Aktiengesetz geregelt.