Diese Frage muss man als Hinterbliebener als erste beantworten, wenn man eine Beerdigung ausrichtet. Die Antwort ist nicht immer leicht und vor allem gilt es für eine Feuerbestattung bestimmte Vorschriften einzuhalten. So muss beispielsweise der Verstorbene zu Lebzeiten festgehalten haben, dass er später eine Feuerbestattung wünscht, bzw. es muss sich im Todesfall um einen nahen Angehörigen handeln, der darüber bestimmt, falls der Verstorbene keine eigene Verfügung beizeiten getroffen hat. Dazu kommt noch, dass Anhänger bestimmter Glaubensrichtungen eine Feuerbestattung strikt ablehnen, andere wiederum ausdrücklich eine solche wünschen. Es kommt bei der Ausrichtung der Beerdigung also nicht nur auf die Wünsche der Angehörigen an, auch nicht in Bezug auf die spätere Grabpflege. Eine Urne wird üblicherweise in einem Urnengrab beigesetzt, das wesentlich kleiner – und damit pflegeleichter – ist, als ein Grab. Es gibt auch so genannte Urnenfelder, die von der Kommune gepflegt werden, oder Nischen, in welche die Urne eingestellt wird. Ein Grab dagegen, das für eine Erdbestattung vorgesehen ist, erfordert umfangreiche Pflege über viele Jahre hinweg. Es gibt zwar auch eine pflegeleichte Variante, bei der auf der gesamten Fläche des Grabes eine Steinplatte liegt, aber erstens ist diese sehr kostspielig und zweitens ist aus statischen Gründen dieses Vorgehen nicht auf allen Friedhöfen erlaubt. Dazu kommt noch, dass viele Menschen sich nicht vorstellen können, dereinst von einem schweren Stein abgedeckt zu werden. Es handelt sich dabei um eine rein emotionale Haltung, die sich logisch nicht erklären lässt, aber umso mehr kann dieser Vorbehalt nachvollzogen werden. Wenn man sich für eine Erdbestattung entscheidet, kann man sich mit der Beauftragung eines gewerblichen Grabpflegedienstes die folgenden Jahre deutlich erleichtern.