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Förderung von Personen im höheren Alter

written by Marcus Manner
at 9:27 pm
on August 4, 2010
in Diverses
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Menschen jeden Alters sollte die Teilnahme und Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. Eine gewisse Chancengleichheit sollte allen Menschen vorbehalten sein. Dieser Artikel befasst sich mit den Beschäftigungsfähigkeiten und –chancen älterer Menschen.

Chancengleichheit im Alter

Einfach-Teilhaben informiert über die Beschäftigungsfähigkeit, wie auch die Chancen älterer Menschen im Arbeitsleben. Viele Menschen unterstützen diese Meinung nicht, aber auch für Menschen im höheren Alter sollte eine gewisse Chancengleichheit gelten. Sie sollen demnach den gleichen Anspruch auf Teilnahme am Arbeitsleben haben wie junge Leute. Um diese Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, wurden unter anderem viele Maßnahmen festgelegt, wie auch das Benachteiligungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland gesetzt.

Mit diesem Gesetz soll dem bekannten Phänomen der Diskriminierung ein Ende gemacht werden. Dieses Phänomen meint die Klassifizierung von Menschen im hohen Lebensalter oder Menschen mit Behinderungen.

Die Benachteiligung soll in vielen Bereichen gemildert werden, bzw. ganz unterlassen werden. Dazu gehören der Zugang zur Berufsberatung, Weiterbildungen, die Teilnahme an Umschulungen und einer berufsfördernden Ausbildung. Einfach-Teilhaben macht darauf aufmerksam und schafft eine gewisse Transparenz.

In dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird der Begriff der Benachteiligung unterschieden. Einerseits gibt es da die unmittelbare und andererseits die mittelbare Benachteiligung. Die unmittelbare Benachteiligung wird so verstanden, dass Personen im höheren Alter oder mit Behinderungen weniger günstige Behandlungen erfahren, als andere Personen. Im Gegensatz dazu steht die mittelbare Benachteiligung, die aussagt, dass bestimmte Vorschriften oder Verfahren diese Personen benachteiligen könnten. Sobald diese Arten der Benachteiligung geahndet werden, besteht die Möglichkeit der Beschwerde, Leistungsverweigerung, Entschädigung oder Schadensersatz.

Neben den Reglungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), gibt es die Antidiskriminierungsverbände und Antidiskriminierungsstellen, die sich mit der Benachteiligung älterer Menschen, mit oder ohne Behinderung, beschäftigen.

Versorgung im Alter

Wenn es zum Thema der Versorgung von Personen im höheren Alter kommt, erwähnt einfach-teilhaben zuerst die Rentenversicherung, da sie den wichtigsten Bestandteil der Altersicherung darstellt. Um eine gesetzliche Rentenversicherung zu erhalten, muss die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt werden. Zudem zählen weiterhin rechtliche und persönliche Voraussetzungen.

Personen die einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gegenüber stehen, erhalten eine Versorgung für Beamte. Die Unterscheidung ist im Beamtenversorgungsrecht niedergeschrieben. Neben den Beamten gilt das Recht auf Pension außerdem für Richter und Soldaten.

Bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Versicherten, mit Folge einer Erwerbsunfähigkeit, besteht die Möglichkeit auf Rente wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung. Hierbei ist zu beachten, dass deren Restleistungsvermögen auf unter sechs Stunden gesunken sein muss. Bei Arbeitsunfällen mit Folge eines Gesundheitsschadens, besteht ein Anspruch auf Verletztenrente. Das Infoportal Einfach-Teilhaben geht auf die Aspekte der Versorgung näher ein.


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