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Die einzelnen Pflegestufen

written by Momo
at 9:21 am
on November 23, 2007
in Versicherung
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In der Pflegebedürftigkeit unterscheidet die private sowie die gesetzliche Pflegeversicherung in drei Pflegestufen. Die einzelnen Pflegestufen der Pflegeversicherung differenzieren sich durch die Schwere der Bedürftigkeit des Patienten.

Wird durch das Gutachten eine erhebliche Pflegebedürftigkeit festgestellt, wird der Patient in die Pflegestufe I eingestuft. Dies hat als Grundlage, dass der Patient mindestens 90 Minuten pro Tag an Pflege bedarf. Mindestens 45 Minuten von dieser Zeit müssen dabei auf die Grundpflege fallen. Die Grundpflege beinhaltet alltägliche Dinge wie zum Beispiel die körperliche Hygiene. Die restliche Zeit neben der Grundpflege fällt auf hauswirtschaftliche Angelegenheiten wie zum Beispiel Sauberkeit der Wohnung. Bei der Einstufung in die Pflegestufe I erhalten die Pflegebedürftigen einen Zuschuss von monatlich 205 Euro.

Wird ein Pflegebedürftiger durch den MDK in die Pflegestufe II eingestuft, so benötigt er einen Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten täglich. Dabei muss die Grundpflege mindestens 120 Minuten betragen. Die Pflegestufe II bedeutet eine schwere Pflegebedürftigkeit. Der Patient erhält dafür einen monatlichen Zuschuss von 410 Euro.

Stuft der MDK den Patienten in die Pflegestufe III ein, so gilt dieser als schwerst pflegebedürftig. Hier benötigt der Pflegebedürftige einen Hilfsbedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag. Dabei darf die Grundpflege nicht weniger als 240 Minuten in Anspruch nehmen. Der Pflegebedürftige erhält von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 665 Euro.


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