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Die 1 Euro GmbH

written by Raschel
at 9:10 am
on April 24, 2008
in Finanzen
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Ziel der Bundesregierung ist es den Gündern eines Unternehmens das eben zu erleichtern. Die Bildung einer GmbH sollte mit 1’nem € realisierbar sein. Bislang war Voraussetzung für eine GmbH-Gründung ein Stammkapital von insgesamt 25.000 €. Wie die Presse anmerkte besteht Einklang zwischen den Gruppen der Regierung und eine darauf ausgerichtete Gesetzesänderung soll im Kabinett beschlossen werden. Die in Deutschland existierende Rechtsfigur der GmbH soll gegenüber der britischen Limited besser gemacht werden. Die Ursache für den Entschluss das Firmenkapital auf 1nen Euro festzusetzen ist der Rückgang der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des GmbH-Gesetzes will die Bundesregierung dem Rückgang begegnen. Weiterhin zur GmbH soll es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € gibt es ab ersten Januar 2008 die Möglichkeit eine Existenzgründung wie die namentlich bekannten von der Haftung beschränkten ein € GmbH abzuwickeln. Die Bildung der rechtlichen Form der GmbH soll attraktiver gestaltet werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) aufgeschrieben. Der offzielle Name hierfür ist „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“. Besonderes Merkmal der neuen Unternehmensform ist, weil die Anteile an der Firma können ab 1’nem Euro aufgeteilt werden. Eine Mustersatzung kann ohne notarielle Beglaubigung angewendet werden. Durch das und dem möglichen elektronischen Eintrag in das Handelsregister kann die GmbH-Gründungsdauer ganz unkompliziert werden. Die Stammeinlage ist bar zu zahlen, also ohne Sacheinlagen. Eine große Anzahl der Existenzwilligen ist auf drei festgelegt, auch sind die GmbH-Gründer in der Gesellschafterliste eingetragen. Als Grundsicherheit sind auf ein Viertel des Jahresgewinnes auf die Bank zu legen, solange ein Stammkapital von 10.000 € festgelegt ist. Dies entspricht der klassischen GmbH. Firmieren muss die Firma mit dem Zusatzkürzel UG. Die Abkürzung UG hat auch Nachteile, es zeigt dem möglichen Vertragspartner, der sich mit Kürzeln auskennt, dass dieser Gesellschaft dieses Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen obliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der totalen Überwachung durch die Finanzamt, auf der anderen Seite hat die Mini-GmbH außerdem Vorteile für Gründer einer Existenz. Es war nicht nur die deutsche Wirtschaft einen Pluspunkt dar, falls auf Grund die Mini-GmbH, die zahkreiche Abwanderung von Unternehmen nach Großbritannien, mit der Rechtsform Limited, wie auch die Zuwiederhandlung in dem Sinne von „Briefkastenfirmen“ gebremst wird. Positiv ist auch, dass der der Gesellschaft, den Sitz in UK mehr nachweisen muss und der der englische Briefwechsel mit den in England ansässigen Finanzbehörden nicht mehr gemacht werden muss. Ein weiterer Pluspunkt für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland einzuklagen ist. Sowohl Unternehmen als auch Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann

Ralph.Schuenemann@googlemail.com


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